PEC Healthcare Perspektiven

Die Krankenhausreform 2026 schafft mehr Klarheit auf dem Papier als in der Praxis

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sollte die Krankenhausreform praxistauglicher machen. Für viele Häuser bleibt die entscheidende Frage offen: Was gilt konkret für den eigenen Standort?

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das der Bundestag im März 2026 beschlossen hat, wurde die ursprüngliche Krankenhausreform (KHVVG) in zentralen Punkten nachjustiert. Die Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben und erst ab 2030 voll finanzwirksam, 2026 und 2027 gelten als budgetneutral. Der Transformationsfonds wächst von 25 auf 29 Milliarden Euro Bundesanteil. Für Krankenhausleitungen klingt das zunächst nach Entlastung. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Die Reform ist nicht ruhiger geworden, sondern komplexer.

Mehr Ausnahmen, mehr Auslegungsspielraum

Das KHAG räumt den Ländern deutlich mehr Ermessensspielraum ein, etwa bei der Zuweisung von Leistungsgruppen an Häuser, die die eigentlich erforderlichen Qualitätskriterien nicht vollständig erfüllen. Bis Ende 2026 können Länder solche Zuweisungen sogar ohne explizite Zustimmung der Krankenkassen vornehmen, danach nur noch im Einvernehmen mit ihnen. Verbindliche bundeseinheitliche Kriterien für die Einstufung als Fachkrankenhaus sollen erst bis zum 30. September 2029 erarbeitet werden. Bis dahin entscheiden die Länder nach eigenem Ermessen.

Für Krankenhausträger bedeutet das: Die relevanten Regeln stehen nicht mehr allein im Bundesgesetz, sondern werden zusätzlich durch 16 unterschiedliche Landesauslegungen geprägt. Wer sich ausschließlich am KHVVG oder am KHAG orientiert, kennt damit nur einen Teil der für den eigenen Standort tatsächlich geltenden Bedingungen.

Offene Punkte, die konkrete Planungsentscheidungen betreffen

Mehrere Fragen, die für die Investitions- und Struktur­planung einzelner Häuser unmittelbar relevant sind, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt:

  • Wie genau die Vorhaltevergütung ab 2028 an Fallzahlen und Case-Mix gekoppelt wird und welcher Korridor für Abweichungen gilt.
  • Nach welchen konkreten Kriterien Länder Ausnahmen von Qualitätsvorgaben genehmigen – die Maßstäbe unterscheiden sich bereits jetzt spürbar.
  • Wie die im KHAG neu eingeführten Kooperationsmodelle zwischen Fachkliniken in der Praxis bewertet werden, insbesondere mit Blick auf verwandte Leistungsgruppen.
  • Wie sich das nordrhein-westfälische Sondermodell, das bis Ende 2030 von zentralen KHAG-Vorgaben ausgenommen ist, langfristig mit der Bundesregelung verträgt.

Diese Unschärfen sind kein Zeichen mangelnder Sorgfalt im Gesetzgebungsverfahren, sondern Ausdruck eines politischen Kompromisses zwischen Bund und Ländern. Für die einzelne Klinik ändert das jedoch nichts an der Notwendigkeit, heute Investitions- und Strukturentscheidungen zu treffen, deren Rahmenbedingungen sich in Teilen erst in den kommenden Jahren endgültig festigen.

Warum Abwarten keine neutrale Option ist

Eine verbreitete Reaktion auf regulatorische Unsicherheit ist, Entscheidungen zu verschieben, bis mehr Klarheit besteht. Bei der Krankenhausreform ist das riskant, denn die Fristen laufen unabhängig davon weiter. Landesspezifische Anträge zum Transformationsfonds, die Zuordnung zu Leistungsgruppen und die Vorbereitung auf die schrittweise Umstellung der Vorhaltefinanzierung folgen festen Zeitplänen. Wer zu spät beginnt, verliert nicht nur Zeit, sondern auch Zugriff auf Fördermittel und Gestaltungsspielräume, die früh handelnden Häusern vorbehalten bleiben.

Der wirksamere Ansatz ist, zwischen dem zu unterscheiden, was heute schon feststeht, und dem, was noch offen ist – und für Letzteres bewusst mit Szenarien statt mit Wartehaltung zu arbeiten.

Fazit: Reformkompetenz wird zur Führungsaufgabe

Die Krankenhausreform 2026 verlangt von Krankenhausleitungen eine neue Art der Steuerung: die laufende Beobachtung von Bundes- und Landesregelungen, das aktive Management offener Fragen und die Fähigkeit, unter Unsicherheit tragfähige Entscheidungen zu treffen. Wer diese Aufgabe ernst nimmt, verschafft sich einen Vorsprung, den eine abwartende Haltung nicht bieten kann.