PEC Healthcare Perspektiven

Fördermittel für Krankenhäuser: Der Transformationsfonds bleibt für viele Häuser ungenutztes Potenzial

Bis zu 50 Milliarden Euro stehen bis 2035 für den Umbau der Krankenhauslandschaft bereit. Vielen Trägern ist jedoch nicht klar, was konkret förderfähig ist, wie das Verfahren abläuft und wie eng die Fristen tatsächlich sind.

Mit dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) steht Krankenhausträgern über die Laufzeit von 2026 bis 2035 ein Finanzvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung, finanziert je zur Hälfte durch den Bund und die Bundesländer. Pro Jahr sind das rechnerisch rund 5 Milliarden Euro. Anders als beim früheren Krankenhauszukunftsfonds geht es dabei nicht nur um Digitalisierung im engeren Sinn, sondern gezielt um Strukturreformen, Spezialisierung und fachliche Synergien im Sinne der Krankenhausreform. Trotz dieses Volumens zeigt die Praxis: Viele Träger kennen weder die eigenen Fördermöglichkeiten noch die Fristen, die für die Antragstellung entscheidend sind.

Was grundsätzlich förderfähig ist

Die Förderfähigkeit richtet sich nach acht gesetzlich definierten Fördertatbeständen, unter anderem für die standortübergreifende Konzentration akutstationärer Kapazitäten, den Aufbau sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und die Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen einschließlich robotergestützter Telechirurgie. Ausdrücklich nicht förderfähig sind demgegenüber Vorhaben, die überwiegend dem Erhalt bestehender Strukturen dienen, vor dem 1. Juli 2025 begonnene Projekte sowie Maßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden oder bei drohender Insolvenz des Trägers keine wirtschaftlich nachhaltige Perspektive erkennen lassen.

Wie das Verfahren tatsächlich abläuft

Ein zentraler, oft unterschätzter Punkt: Krankenhausträger können nicht direkt beim Bund beantragen. Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst melden Träger ihren Bedarf beim zuständigen Landesministerium an, teilweise über eine formlose Interessenbekundung, die noch keinen verbindlichen Antrag darstellt. Erst wenn das Land ein Vorhaben als förderfähig einordnet und priorisiert, reicht es den eigentlichen Antrag über ein elektronisches Verwaltungsportal beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein.

  • Anträge der Länder für ein Förderjahr sind grundsätzlich bis zum 30. September des Vorjahres beim BAS einzureichen, mit eingeschränkter Nachfrist bis 31. Dezember unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel – Nordrhein-Westfalen etwa kann rechnerisch mit rund einem Fünftel des jährlichen Volumens rechnen, kleinere Länder mit entsprechend weniger.
  • Landeseigene Fristen, Formulare und Ansprechstellen unterscheiden sich zum Teil erheblich; ein Vorgehen, das in einem Bundesland funktioniert, lässt sich nicht automatisch auf ein anderes übertragen.
  • Für mehrere Fördertatbestände hängt die Bewilligung zusätzlich von der Zuteilung der Leistungsgruppen ab, deren bundesweiter Abschluss erst für Ende 2026 erwartet wird.

Warum vielen Trägern Fördervolumen entgeht

In der Praxis zeigen sich wiederkehrende Hürden: Vorhaben werden zu spät oder ohne die erforderliche Kostengliederung angemeldet, die Abgrenzung zu bereits anderweitig geförderten Projektbestandteilen bleibt unklar, oder die vergaberechtlichen Anforderungen an die Mittelverwendung werden erst spät berücksichtigt. Da die Länder die Förderfähigkeit im Einzelfall eigenverantwortlich prüfen, entscheidet häufig die Qualität der Antragsunterlagen darüber, ob ein grundsätzlich förderfähiges Vorhaben tatsächlich berücksichtigt wird.

Wie wir unterstützen

Wir begleiten Krankenhausträger von der Einordnung eines Vorhabens in die passenden Fördertatbestände über die Aufbereitung der Antragsunterlagen bis zur Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden. Ziel ist, Fördermöglichkeiten frühzeitig zu identifizieren, Fristen aktiv zu steuern und Anträge so vorzubereiten, dass sie im Prüfverfahren der Länder bestehen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie klären möchten, welche Vorhaben an Ihrem Standort grundsätzlich förderfähig sind und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Fazit: Fördermittel erschließen sich nicht von selbst

Der Transformationsfonds bietet ein historisch großes Fördervolumen für den Umbau der Krankenhauslandschaft. Ob ein Haus davon profitiert, hängt jedoch nicht vom Volumen des Fonds ab, sondern davon, wie frühzeitig und wie strukturiert der eigene Förderbedarf erkannt, begründet und beim zuständigen Land platziert wird.